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   BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69   

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https://dejure.org/1970,456
BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69 (https://dejure.org/1970,456)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.1970 - 2 BvR 255/69 (https://dejure.org/1970,456)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 1970 - 2 BvR 255/69 (https://dejure.org/1970,456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Steinkohle-Anpassungsgesetz

  • openjur.de
  • opinioiuris.de

    Steinkohle-Anpassungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels unmittelbarer Betroffenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 83
  • DB 1970, 1776
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69
    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß in einem solchen Falle erst durch einen besonderen Willensakt der öffentlichen Gewalt in die Rechtssphäre des Bürgers eingegriffen wird und dem Bürger gegen diesen Akt der Rechtsweg offensteht, der ihm auch die Nachprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ermöglicht (BVerfGE 16, 147 [158 f.]; ständige Rechtsprechung).

    Unmittelbar betroffen wäre die Beschwerdeführerin also nur dann, wenn die angefochtenen Bestimmungen, ohne daß es eines weiteren Vollziehungsaktes bedürfte, in den Rechtskreis der Beschwerdeführerin unmittelbar einwirkten (BVerfGE 16, 147 [158 f.]), etwa dergestalt, daß eine von der Beschwerdeführerin innegehabte Rechtsposition unmittelbar kraft der angefochtenen Bestimmungen zu einem im Gesetz bestimmten Zeitpunkt erlischt (BVerfGE 1, 264 [270]).

    Dieser Ausschluß tritt vielmehr - anders als im Falle der Beförderungsteuer (vgl. dazu BVerfGE 16, 147 [159]) - erst vom Zeitpunkt der Feststellung des Bundesbeauftragten gemäß § 18 Abs. 3 SteinkAnpG an ein.

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69
    Die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze ist wegen der Tragweite eines solchen Angriffs aus Gründen der Rechtssicherheit an eine eng auszulegende Frist gebunden (BVerfGE 23, 153 [164]) unter Hinweis auf BVerfGE 11, 255 [260]; 18, 1 [9]).

    Mit dem Sinn dieser Regelung wäre es jedenfalls nicht vereinbar, eine erst nach Ablauf dieser Frist eingetretene "Beschwer" als ausreichende Grundlage einer Verfassungsbeschwerde anzusehen, mit der der Beschwerdeführer geltend macht, das angegriffene Gesetz sei von vornherein verfassungswidrig gewesen (BVerfGE 23, 153 [164]).

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69
    Unmittelbar betroffen wäre die Beschwerdeführerin also nur dann, wenn die angefochtenen Bestimmungen, ohne daß es eines weiteren Vollziehungsaktes bedürfte, in den Rechtskreis der Beschwerdeführerin unmittelbar einwirkten (BVerfGE 16, 147 [158 f.]), etwa dergestalt, daß eine von der Beschwerdeführerin innegehabte Rechtsposition unmittelbar kraft der angefochtenen Bestimmungen zu einem im Gesetz bestimmten Zeitpunkt erlischt (BVerfGE 1, 264 [270]).
  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69
    Die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze ist wegen der Tragweite eines solchen Angriffs aus Gründen der Rechtssicherheit an eine eng auszulegende Frist gebunden (BVerfGE 23, 153 [164]) unter Hinweis auf BVerfGE 11, 255 [260]; 18, 1 [9]).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69
    In diesem Zusammenhang tritt der formelle Unterschied der Rechtsquellen gegenüber dem Charakter der Bestimmung als materieller Rechtsnorm zurück (BVerfGE 6, 273 [277]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69
    Nur eine solche einschränkende Auslegung entspricht dem Grundgedanken des § 90 Abs. 2 BVerfGG und dem Zweck der Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 1, 97 [103]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Die Beschwerdeführer sind durch die angegriffenen Vorschriften selbst unmittelbar und gegenwärtig betroffen (vgl. BVerfGE 29, 83 [93 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Voraussetzung für die Zulässigkeit der unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde ist die Darlegung, daß der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Vorschriften selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht oder in einem anderen Recht im Sinne von § 90 BVerfGG betroffen ist (BVerfGE 29, 83 [93]; 30, 1 [16]; 35, 79 [107] und st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Die Beschwerdeführer waren bei Einlegung der Verfassungsbeschwerden durch die angegriffene Regelung des Art. 15 Abs. 1 n. F. der Verfassung des Landes Baden-Württemberg selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen (vgl. BVerfGE 29, 83 [93 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Sollten die von ihnen betriebenen Krankenhäuser in belastende Regelungen einer aufgrund der Ermächtigungsnorm erlassenen Rechtsverordnung einbezogen werden, steht ihnen gegen diesen Akt der Rechtsweg offen, der auch die Nachprüfung der Verfassungsmäßigkeit des ermächtigenden Gesetzes ermöglicht (BVerfGE 16, 147 [158 f.]; 29, 83 [94]; 43, 291 [385 f.]; st Rspr).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Voraussetzung für die Zulässigkeit der unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerden ist die Darlegung, daß die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Vorschriften selbst, gegenwärtig und unmittelbar in einem Grundrecht oder in einem anderen verfassungsmäßigen Recht im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG betroffen sind (BVerfGE 29, 83 [93]; 30, 1 [16]; 35, 79 [107] und ständige Rechtsprechung).
  • VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20

    Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos

    Das gilt für die Anfechtung einer Rechtsverordnung ebenso wie für die Anfechtung eines förmlichen Gesetzes (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.07 1970 - 2 BvR 255/69 -,Rn. 37 - zitiert nach juris).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 09.12.1974 - VGH 2/73

    Gemeinden als Kommunale Krankenhausträger; Beinträchtigung gemeindlicher

    Von einer solchen unmittelbaren Rechtsbeeinträchtigung durch ein Gesetz kann dagegen nicht die Rede sein, wenn zur Durchführung der angegriffenen Norm noch ein besonderer Vollzugsakt erforderlich ist (BVerfGE 29, 83 [94]).

    Daher ist nicht schon eine solche in einem Gesetz enthaltene Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung, sondern allenfalls die auf die Ermächtigung gestützte Rechtsverordnung selbst geeignet, unmittelbar das Selbstverwaltungsrecht einer Gemeinde zu beeinträchtigen (ebenso z.B. BVerfGE 29, 83 [98] für die Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 BVerfGG ).

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 4/99

    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie;

    Fristbestimmungen wie § 51 Abs. 2 VerfGGBbg sind wegen der Reichweite, die eine (kommunale) Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz hat, eng auszulegen (ebenso zu § 93 Abs. 3 BVerfGG: BVerfGE 29, 83, 97 f.).
  • StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegen Referent einer Volkshochschule

    Hier fehlt es bereits an dem Erfordernis der unmittelbaren Selbstbetroffenheit mangels eines besonderen Willensaktes der öffentlichen Gewalt, der sich auch in der Rechtssphäre des Antragstellers auswirkte (vgl. BVerfG in ständiger Rechtsprechung, zuletzt BVerfGE 29, 83 (94)).
  • BVerfG, 09.07.1975 - 1 BvR 572/70

    Rechtswegerschöpfung bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Die Beschwerdeführer können somit nicht darauf verwiesen werden, gegen diese Vollzugsakte zunächst Rechtsschutz bei den Gerichten zu suchen und dabei die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes geltend zu machen (BVerfGE 1, 97 (102 f.); 29, 83 (94)); jedoch haben sie die Möglichkeit, gegen die zur Durchführung des Hochschulgesetzes erforderlichen Satzungen, soweit sie davon unmittelbar betroffen sind, Verfassungsbeschwerde einzulegen (BVerfGE 1, 91 (94 f.); 12, 319 (321)).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71

    Anforderungen an eine direkt gegen Verwaltungsmaßnahmen gerichtete

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 6/99

    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie;

  • VerfG Brandenburg, 21.10.1999 - VfGBbg 7/99

    Verfahrensverbindung; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Rechtsschutzgarantie;

  • BVerfG, 24.06.1983 - 1 BvR 1014/81

    Verfassungsbeschwerde von Rechtsbeiständen gegen die Schließung ihres

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